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Ferienimmobilie in der Comunidad Valenciana legal vermieten


Eine Immobilie in Dénia oder an der Costa Blanca als Ferienunterkunft zu vermieten, kann eine attraktive Möglichkeit sein, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Bevor die Vermietung beginnt, sollte jedoch unbedingt geprüft werden, ob die Immobilie die geltenden rechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Vorschriften für touristisch genutzte Wohnungen in der Comunitat Valenciana haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Zusätzlich können Gemeinden eigene Vorgaben festlegen, die je nach Lage der Immobilie unterschiedlich ausfallen.

Deshalb sollten Eigentümer einige wichtige Punkte prüfen, bevor sie ihre Immobilie auf Buchungsplattformen veröffentlichen oder die ersten Gäste empfangen.

Was gilt in der Comunidad Valenciana als touristisch genutzte Wohnung?

Als touristisch genutzte Wohnung gelten grundsätzlich vollständig überlassene Immobilien, die gegen Entgelt, zur sofortigen Nutzung und zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von höchstens 10 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter vermietet werden.

Die Immobilie muss dabei als gesamte Wohneinheit vermietet werden. Die touristische Vermietung einzelner Zimmer fällt nicht unter dieses Modell der Vivienda de Uso Turístico.

Bei längeren Vermietungszeiträumen können andere rechtliche Regelungen zur Anwendung kommen.

Zuerst die städtebauliche Zulässigkeit prüfen

Einer der wichtigsten Schritte ist die Prüfung, ob eine touristische Nutzung am konkreten Standort der Immobilie erlaubt ist.

Für die Registrierung einer touristisch genutzten Wohnung ist grundsätzlich ein positiver kommunaler Nachweis über die städtebauliche Vereinbarkeit erforderlich beziehungsweise das jeweils vorgesehene gleichwertige Dokument.

Dieser Punkt ist besonders wichtig, da die einzelnen Gemeinden zusätzliche Einschränkungen oder Anforderungen festlegen können.

In Dénia gelten zusätzlich kommunale Vorschriften

Dénia verfügt inzwischen über eine eigene kommunale Regelung für touristisch genutzte Wohnungen.

Je nach Gebiet, Gebäude und konkreter städtebaulicher Situation können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Daher kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass jede Immobilie unter denselben Bedingungen neu als Ferienunterkunft registriert werden kann.

Vor dem Kauf einer Immobilie mit dem Ziel der Ferienvermietung oder vor Beginn eines Registrierungsverfahrens sollte deshalb geprüft werden, ob die touristische Nutzung an diesem Standort tatsächlich zulässig ist.

Eintragung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana

Nachdem die städtebauliche Vereinbarkeit geprüft und die notwendigen Unterlagen zusammengestellt wurden, muss die Immobilie über das entsprechende Verfahren im Registro de Turismo de la Comunitat Valenciana angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt über eine sogenannte verantwortliche Erklärung, die Declaración Responsable.

Zu den wesentlichen Angaben gehört die eindeutige Identifikation der Immobilie, einschliesslich ihrer Katasterreferenz.

Die Registrierung einer touristisch genutzten Wohnung hat derzeit eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss danach entsprechend den dann geltenden Vorschriften erneuert werden.

Die Immobilie muss Anforderungen an Ausstattung und Bewohnbarkeit erfüllen

Die Registrierung allein reicht nicht aus.

Die Immobilie muss die geltenden Mindestanforderungen in Bezug auf Wohnqualität, Sicherheit, Ausstattung und Nutzbarkeit erfüllen.

In Dénia kann für die städtebauliche Vereinbarkeit ausserdem ein entsprechender Nachweis über die Bewohnbarkeit beziehungsweise Nutzung der Immobilie erforderlich sein.

Vor Beginn der Vermietung sollten daher auch der allgemeine Zustand der Immobilie sowie Klimaanlage, Wasserversorgung, Elektrik, Mobiliar und sicherheitsrelevante Einrichtungen überprüft werden.

Kann die Eigentümergemeinschaft die Ferienvermietung einschränken?

Auch dieser Punkt sollte vor Beginn der Vermietung geprüft werden.

Je nach Gebäude und den bestehenden Beschlüssen oder Statuten der Eigentümergemeinschaft können Einschränkungen hinsichtlich der touristischen Nutzung bestehen.

Insbesondere bei Wohnungen in Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern empfiehlt es sich daher, die Gemeinschaftsregeln und bestehenden Beschlüsse zu prüfen, bevor Investitionen getätigt oder Anmeldungen vorgenommen werden.

Werbung und Registrierungsnummer

Eine touristisch vermietete Immobilie sollte transparent beworben werden und die vorgeschriebenen administrativen Angaben korrekt enthalten.

Nach der Registrierung muss die entsprechende Registrierungsnummer dort angegeben werden, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ausserdem sollten die hinterlegten Daten aktuell gehalten und relevante Änderungen der zuständigen Tourismusbehörde gemeldet werden.

Eine Registrierung ist deshalb kein einmaliger Vorgang, der anschliessend unbeachtet bleiben kann.

Pflichten während der laufenden Vermietung

Die rechtmässige Vermietung endet nicht mit der Registrierung.

Eigentümer oder Verwalter müssen die Immobilie weiterhin in einem geeigneten Zustand halten und die jeweils geltenden administrativen, verbraucherschutzrechtlichen und betrieblichen Anforderungen erfüllen.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Meldung und Registrierung von Gästen, sofern vorgeschrieben;
  • Aufbewahrung bestimmter Unterlagen;
  • Verbraucherschutz;
  • steuerliche Verpflichtungen;
  • Versicherungen;
  • Haus- und Gemeinschaftsregeln;
  • kommunale Vorschriften.

Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Immobilie, der Art der Vermietung und der jeweiligen Gemeinde ab.

Was gilt speziell für eine Immobilie in Dénia?

Bei Immobilien in Dénia empfehlen wir, vor allen weiteren Schritten zunächst zu prüfen, ob die touristische Nutzung aktuell zulässig ist.

Durch die kommunalen Vorschriften kann die Situation je nach Gebiet, Gebäude und städtebaulicher Einstufung unterschiedlich sein.

Zwei Immobilien innerhalb derselben Gemeinde müssen daher nicht automatisch dieselben Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich eine Ferienimmobilie vermieten, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. Viele Eigentümer von Ferienimmobilien an der Costa Blanca leben dauerhaft ausserhalb Spaniens.

Entscheidend ist, dass die Immobilie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die operative Betreuung zuverlässig organisiert ist.

Dazu gehören insbesondere Gästekommunikation, Reinigung, Instandhaltung und die Betreuung bei Problemen vor Ort.

Für Eigentümer, die nicht in Spanien leben, kann ein lokaler Ansprechpartner die tägliche Verwaltung erheblich erleichtern.

Vor dem Vermieten zuerst prüfen

Ein häufiger Fehler besteht darin, bereits Fotos, Preise und Inserate vorzubereiten, bevor geklärt wurde, ob die Immobilie überhaupt touristisch vermietet werden darf.

Sinnvoller ist folgende Reihenfolge:

  1. städtebauliche Situation prüfen;
  2. Voraussetzungen der Immobilie kontrollieren;
  3. notwendige administrative Schritte durchführen;
  4. operative Betreuung organisieren;
  5. erst danach mit der Vermarktung beginnen.

So lässt sich vermeiden, Zeit und Geld in eine Vermietung zu investieren, die später möglicherweise rechtlichen oder kommunalen Einschränkungen unterliegt.

Besitzen Sie eine Immobilie in Dénia oder an der Costa Blanca?

Bei Edelweiss Holiday Homes unterstützen wir Eigentümer bei der Organisation und Vermarktung ihrer Ferienimmobilie, sobald die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen geklärt sind.

Unser Service kann unter anderem Vermarktung, Buchungsmanagement, Gästebetreuung sowie die Koordination von Reinigung, Instandhaltung und lokaler Betreuung umfassen.

Wenn Sie Ihre Immobilie als Ferienunterkunft vermieten möchten, sollte jeder Fall zunächst individuell geprüft werden.

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Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihrer Immobilie

Stand: Oktober 2026. Vorschriften zur touristischen Vermietung und zum Städtebau können sich ändern und je nach Gemeinde und Immobilie unterschiedlich sein. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder administrative Beratung.